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Grundsätzliche Erläuterungen |
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Mit diesen Tarifen wird die Höhe des Nutzungsentgeltes bestimmt bzw. ausgerechnet. Die Nutzungsentgelte im Bereich der öffentlichen Aufführung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Man unterscheidet zwischen Einzel- oder Dauerveranstaltungen.
Bei den Einzelveranstaltungen erfolgt die Abrechnung nach verschiedenen Berechnungsparametern (Fassungsraum, Bruttoeinnahmen, Musikergagen).
Bei Dauerveranstaltungen gibt es unterschiedliche Berechnungsparameter je nach Veranstaltergruppe (Gastronomie, Kaufhaus, Diskothek) und den verschiedenen Arten der Musiknutzung (Radio, TV-Gerät, Lebende Musik).
Die angeführten Tarife sind von 1. November 2010 bis 31. Oktober 2012 gültig. |
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§ 5 - Vordergründige Musiknutzung und Tarife |
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Tarif für ständig wiederkehrende Musikdarbietungen, bei denen Publikumstanz stattfindet oder andere Attraktionen geboten werden und/oder Eintritt verlangt wird (Dauerveranstaltungen).
Dieser Tarif kommt bei Diskotheken, unter gewissen Voraussetzungen (Musik mit Attraktionscharakter, vordergründig), bei Bars, Varietees, Tanzlokalen etc., bei allen Betrieben in denen regelmäßig lebende Musik gespielt wird und bei Konzerten zur Anwendung. |
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§ 17 - Regelmäßige mechanische Musik |
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Es handelt sich um den Tarif für mechanische Musik (Radio und/oder CD-Player) im Bereich der Gastronomie. Voraussetzung ist, dass kein Tanz stattfindet und kein Eintritt verlangt wird und die Musik nicht als Attraktion (unter Umständen wird ein DJ den Attraktionscharakter herbeiführen) eingesetzt wird. |
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§ 29 - Mechanische Musikdarbietungen in Geschäftsbetrieben, Boutiquen und dgl. |
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Dieser Tarif kommt immer dann zur Anwendung, falls Musik mittels Radio, CD etc. im Kaufhaus gespielt wird.
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Tarif für alle Einzelveranstaltungen, die nicht regelmäßig stattfinden wie z.B. Feste, Bälle, Konzerte, Frühshoppen etc., wobei drei Varianten für die Berechnung der Tarifhöhe (AKM-Entgelt) unterschieden werden:
Pauschal (=Fassungsraum) abrechnung Berechnungsparameter sind der Fassungsraum und der Eintrittspreis sowie das Kriterium mit oder ohne Tanz.
Prozent (=Einnahmen) abrechnung Dabei wird das Entgelt nach den Bruttoeinnahmen (Eintrittskartenentgelte) berechnet.
Aufwandsaberechnung Berechnung des AKM-Entgeltes nach dem Aufwand für Musiker- und Künstlerhonorare. |
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§ 19 - Fernsehdarbietungen |
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Mit diesem Tarif wird das Entgelt für die öffentliche Übertragung von TV-Sendungen berechnet, z.B. TV-Gerät im Fernsehraum eines Hotels, TV im Extrazimmer eines Gasthauses.
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