Wer ist Veranstalter im Sinn des Urheberrechts?

Wer Musik öffentlich aufführt oder solche Aufführungen vermittelt oder organisiert, gilt den Rechteinhabern gegenüber als Veranstalter. Gibt eine Band oder Musikkapelle musikalische Darbietungen und organisiert sie von der Anmietung des Saals bis zum Promotion alles selbst, ist sie natürlich auch für den Erwerb der AKM-Lizenz zuständig. Wer sich selbst als Veranstalter bezeichnet oder den Behörden gegenüber als solcher auftritt, ist dies auch im urheberrechtlichen Sinn. Liegt die Durchführung einer Veranstaltung hingegen in der Hand einer Konzertagentur, eines Vereins oder auch eines Gastronomen, so sind diese für die Anmeldung bei der AKM zuständig. Als Faustregel gilt, dass als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt einen ökonomischen Vorteil zieht.