Wieso muss ich auch Lizenzentgelte zahlen, wenn ich doch den Musikern schon eine Gage gezahlt habe?

Mit der Bezahlung der Musikergagen entlohnen Sie nur die ausführenden Musiker für ihre Tätigkeit des Musizierens. Das Entgelt für die Nutzung des geistigen Eigentums der schaffenden Musiker (Urheber) durch eine öffentliche Aufführung ist damit nicht abgegolten - selbst wenn der ausübende Musiker auch Urheber ist und nur eigene Werke spielt.