Härtefallfonds zur Corona-Krise


Härtefallfonds: Sicherheitsnetz für EPU und Kleinstbetriebe

Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sind insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstunternehmen wurde daher als eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise ein eigener Härtefallfonds eingerichtet, der vorerst mit 1 Milliarde Euro dotiert ist.

Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens.

Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln und wird alles unternehmen, dass die Klein- und Kleinstunternehmen rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Den Link zur Beantragung finden Sie unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html.

Eine Antragsstellung zum Härtefallfonds ist bis Ende 2020 möglich!

Von der WKÖ wird eine zentrale IT-Lösung zur Verfügung gestellt, wo die betroffenen Betriebe rasch ihre Anträge einbringen können. Danach soll es möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen. Gleichzeitig sorgen die Wirtschaftskammern in den Bundesländern dafür, dass es Ansprechpartner vor Ort gibt. Einerseits haben diese die Kenntnisse über die unternehmerische Situation vor Ort, andererseits können sie bei Problemen umgehend helfen.

Die Details dazu "Wer einen Antrag stellen kann" und "Welche Unterlagen und Daten dafür benötigt werden", finden Sie ebenfalls unter https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html.