ORF-Beitragsgesetz 2024 – Haushaltsabgabe


Was ändert sich für Mitgliedsbetriebe des VVAT

Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über die ORF-Gebühr (GIS) für Radio und Fernsehen läuft die GIS-Gebühr in der aktuellen Form mit Ende 2023 aus. Mit BGBl. I Nr. 112/2023 wurde das ORF-BeitragsG 2024 verlautbart, das mit 1.1.2024 in Kraft tritt. Damit soll eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe die GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ersetzen.

Bei Unternehmern wird der Beitrag je nach ausbezahlter Lohnsumme/Jahr gestaffelt (6 Stufen mit einem Deckel für sehr große Unternehmen) eingehoben werden. Es gibt keine Sonderbestimmungen für einzelne Branchen. Er beträgt als Basisbetrag 15,30 Euro/Monat, zzgl allfälliger Landesabgaben. Eine Umsatzsteuer auf den ORF-Beitrag wird nicht eingehoben. 

Das bedeutet sehr vereinfacht gesprochen: Je höher die ausbezahlte Lohnsumme ist, also je mehr Arbeitnehmer man hat, desto höher ist der zu zahlende ORF-Beitrag. Umgekehrt entrichten Ein-Personen-Unternehmen, mangels Mitarbeiter, für ihr Unternehmen keinen ORF-Beitrag1.

Die Stufen sehen folgendermaßen aus:

Bruttolohn­summe/Jahr Summe der zu zahlenden
ORF-Beiträge 
Jahresbeitrag ohne
Landesabgaben in Euro
Keine Mitarbeiter 0 0,00
1,6 Mio 1 183,60
3 Mio 2 367,20
10 Mio 7 1.285,20
50 Mio 10 1.836,00
90 Mio 20 3.672,00
alles darüber 50 9.180,00
Deckel je Unternehmer 100 18.360,00

Geht man von einem durchschnittlichen Jahresgehalt von EUR 32.000 aus
(EUR 2.280/Monat) entsprechen die Stufen grob geschätzt folgenden Mitarbeiterzahlen2:

Bruttolohnsumme/Jahr in Mio Mitarbeiter Staffelung
0 0 0
1,6 50 1
3 94 2
10 313 7
50 1 563 10
0 2 813 20
alles darüber > 2 813 50

Für alle Tourismus- und Freizeitbetriebe, die in die erste Stufe fallen, wird es durch den neuen ORF-Beitrag ab 1.1.2024 günstiger (aktuelle GIS-Gebühr für ein Gerät exkl. allfälliger Landesabgaben: 20,93 Euro/Monat). Ansonsten kommt es darauf an, für wie viele Geräte bisher GIS-Gebühr zu entrichten war und in welche Stufe das Unternehmen für den ORF-Beitrag künftig eingestuft werden wird.

Zu beachten ist, dass mehrere Betriebsstandorte innerhalb derselben Gemeinde, in der die Kommunalsteuer abgeführt wird bei der "Einstufung" zusammen betrachtet werden.

Die Anmeldung zum ORF-Beitrag hat an die ORF-Beitrags-Service GmbH zu erfolgen und ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Aufrechte GIS-Meldungen und aufrechte SEPA-Aufträge werden unter Anpassung des eingezogenen Betrages weitergeführt. Die Daten zur Bemessungsgrundlage erhält die Gesellschaft in weiterer Folge automatisiert vom BMF unter Einhaltung des Datenschutzes.

Auch Deutschland hat erst vor kurzem ein neues Modell zur Finanzierung seines Rundfunks eingeführt. Anders als das österreichische Modell, orientiert sich das in Deutschland eingeführte Modell nicht nur an der Lohnsumme, sondern auch an der Anzahl beitragspflichtiger Betriebsstätten, zugelassener Kfz, Beschäftigtenzahlen, sowie vorhandenen Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen.

Hätte sich die Regierung, wie ursprünglich angedacht, an das deutsche Modell angelehnt, hätte das eine massive zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung der österreichischen Wirtschaft bedeutet3.


Für wen Handlungsbedarf besteht

Unternehmen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch als beitragszahlende Betriebe in das neue System übernommen. Wer bislang an seinen Unternehmensstandorten über keine GIS-Meldung verfügt hat, muss sich ab sofort bei der ORF-Beitrags Service GmbH registrieren. Dabei sind Firma, E-Mail-Adresse, Firmenbuchnummer (oder eine vergleichbare Kennzeichnung) die Steuernummer sowie Beginn (Anmeldung) und Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) des Unternehmers bekanntzugeben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum ORF-Betrag ab 2024 findet man unter ORF-Beitrag – Gebühren Info Service GmbH (gis.at).

 

[1] EPU werden nur als Privatperson erfasst (Haushaltsabgabe am Hauptwohnsitz)

[2] unverbindliche Einschätzung

[3] Der Rundfunkbeitrag - Beitragsrechner