VGR - "Hotel-TV"


Die Wiedergabe von TV- und Radio-Sendungen in Hotelzimmern ist eine „öffentliche Aufführung“ im Sinne des Urheberrechts und daher lizenzpflichtig. Der Hotelier hat für die öffentliche Wiedergabe dieser Sendungen die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu erwerben und dafür ein Lizenzentgelt zu zahlen.

Im März 2020 haben der Fachverband Hotellerie (WKÖ) und der Veranstalterverband Österreich (VVAT) als spezialisierte Interessenvertretung im Urheber- und Leistungsschutzrecht mit der Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH (VGR) einen Tarifvertrag vereinbart. Die VGR nimmt die Rechte (Eigen- und Auftragsproduktionen) von Rundfunkanstalten (ORF, ATV, ARD, ZDF, Pro7, Sat1, RTL, uvm.) für den Empfang von TV-Sendungen via TV im Hotelzimmer („Hotel-TV“) wahr. Der Tarif beträgt seit 01.11.2021 € 2,63 pro Zimmer und Jahr.

Aufgrund der COVID19-Pandemie konnte der FV Hotellerie gemeinsam mit dem Veranstalterverband Österreich erreichen, dass der Tarif bis einschließlich 18. Mai 2021 nicht bei den Betrieben lizenziert bzw. eingehoben wurde, obwohl im Zeitraum von 29. Mai 2020 bis 2. November 2020 die Hotels zum großen Teil geöffnet hatten und diese Rechte genutzt wurden.

Mit dieser Maßnahme haben wir die Betriebe entlastet!

Die für diesen Zeitraum fälligen Lizenzentgelte hat der Veranstalterverband Österreich pauschal an die VGR bezahlt.

Ab 19. Mai 2021 kommt es aufgrund der Öffnungsschritte im heimischen Tourismus zur Lizenzierung des Tarifs der VGR für Hotel-TV. Die AKM ist mit Umsetzung und Einhebung beauftragt.

Unter der Voraussetzung einer betrieblichen Öffnung mit 19. Mai 2021, wird das Lizenzentgelt für den Monat Mai 2021 nur aliquot anhand der tatsächlichen Öffnungstage verrechnet.

Alle Informationen rund ums Thema finden Sie in unserer Informationsunterlage.