Ist die Musikaufführung bei einer Hochzeit lizenzpflichtig?

In einem vom Veranstalterverband Österreich geführten Musterprozess, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) 1998 entschieden, dass eine Hochzeitsfeier in einem Gasthaus mit 120 geladenen Gästen aus dem Kreis der Verwandten, Bekannten, Nachbarn,  Berufskollegen des Brautpaares, als private Veranstaltung zu sehen ist und somit die Hochzeitsmusik gegenüber der AKM nicht bewilligungs- und entgeltpflichtig ist.

Der OGH hat in seiner Entscheidung weiters festgehalten, dass selbst wenn andere Personen als die Hochzeitsgäste im Gasthaus die Musik hören können, dennoch von einer privaten Wiedergabe auszugehen ist und keine öffentliche Musikaufführung vorliegt.