Welche Folgen drohen bei Nichtanmeldung einer Veranstaltung?

Die AKM ist in diesem Fall gem. § 87 Abs. 3 UrhG berechtigt, den doppelten autonomen Tarif vorzuschreiben und allfällige Erhebungs- und Kontrollspesen in Rechnung zu stellen.

Dies führt zu einer erheblichen Verteuerung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes.