Warum muss ich AKM bezahlen?

Musik wurde von Komponisten und Textdichtern geschaffen. Das Ergebnis dieser Arbeit gehört den Komponisten und Textdichtern, es ist ihr Eigentum und für die Nutzung ihrer Werke durch Dritte, wie z.B. Veranstalter, haben die Urheber gemäß Urheberrechtgesetz einen Anspruch auf angemessenes Entgelt.

Die Musiknutzer (Veanstalter) brauchen daher eine Nutzungsbewilligung (Lizenz) und haben ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu zahlen.

Die Komponisten, Textdichter und Musikverleger haben sich zur AKM und zur austro mechana zusammengeschlosssen, denen sie ihre Rechte zur treuhändigen Wahrnehmung übertragen haben.