Was sind Leistungsschutzrechte?

Leistungsschutzrechte sind Rechte an bestimmten Leistungen, die zwar nicht der Schaffung eines Werkes entsprechen, aber dennoch vom Gesetzgeber als schutzwürdig erachtet werden. Diese werden auch verwandte Schutzrechte genannt.

Beispiele wären etwa die Darbietung (Aufführung und Vorträge) von Werken aus Literatur oder Tonkunst, die Herstellung von Licht- und Laufbildern oder die Herstellung von Tonträgern.