Der Veranstalterverband Österreich (VVAT) ist ein Verein und als Nutzerorganisation auf Grund des Verwertungsgesellschaftengesetzes gesamtvertragsfähig.

Der VVAT vertritt und berät als spezialisierte Interessenvertretung Unternehmen, insbesondere aus den Branchen Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Handel, die Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte nutzen. Musikbetriebe wie Diskotheken, Jazz-Clubs, Bars und Hotels, Ball- und Konzertveranstalter sind ebenso Mitglieder wie Gastgewerbe- und Handelsbetriebe mit Hintergrundmusik. 

Der VVAT verdichtet die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese im Sinne eines One-Stop-Shop gegenüber den Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften und unabhängigen Verwertungseinrichtungen. 

Für öffentliche Aufführungen von Musik, Film oder Sprachwerken müssen die Rechte von den Rechteinhabern erworben werden. Dabei macht es keinen Unterschied ob die Werke (zB Lieder, Videos und Music-Clips) mittels Schallplatte, CD, DVD, Radio, MP3-Player, Fernsehgeräte oder mittels Stream wiedergegeben werden. Dafür sind Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften und unabhängigen Verwertungseinrichtungen abzuschließen. 

Der VVAT verhandelt die Höhe der Tarife, die für die Nutzung von Urheber bzw. Leistungsschutzrechten zu leisten sind, und schließt entsprechende Gesamt- und Rahmenverträge ab. Dadurch erhalten die Mitgliedsbetriebe des VVAT eine Ermäßigung auf von den Verwertungsgesellschaften bzw. unabhängigen Verwertungseinrichtungen verlautbarten autonomen Urheberrechts-Entgelte. 

Dies verhindert Bürokratie, spart Verwaltungskosten und führt für die Mitglieder zu ermäßigten Tarifen! 

Für den Bereich der öffentlichen Aufführung von Musik besteht ein umfassender Gesamtvertrag mit der AKM. Dieser Gesamtvertrag, der die unterschiedlichsten Arten der Musiknutzung regelt, ist die Grundlage für die Lizensierung der öffentlichen Aufführung von Musik in Österreich. 

Rahmenverträge bestehen unter anderem mit der

  • Literar-Mechana für die Nutzung literarischer Werke,
  • Austro-Mechana betreffend der Vervielfältigung von Tonträgeraufnahmen,
  • LSG über die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgeraufnahmen sowie die Vervielfältigung von Tonträgern und der
  • RAW und der VG Rundfunk GmbH über die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe von TV-Inhalten in Gästezimmern.

Weiters verfügt der Veranstalterverband Österreich über die Kollektivvertragsfähigkeit und ist damit Sozialpartner des Österreichischen Gewerkschaftsbunds - younion_Die Daseinsgewerkschaft − Sektion Musiker. 

In der heutigen Informationsgesellschaft nimmt die Bedeutung des Urheber- und Leistungsschutzrechts für die Mitgliedsbetriebe des Veranstalterverbandes Österreich ständig zu. 

Das vom Veranstalterverband Österreich initiierte Kompetenzzentrum für geistigen Eigentum widmet sich der wissenschaftlichen Grundlagenforschung im Urheberrecht. 

Der Veranstalterverband Österreich bietet seinen Mitgliedern Serviceleistungen an:

  • Beratung und Vertretung gegenüber den Verwertungsgesellschaften und unabhängigen Verwertungseinrichtungen;
  • Anmeldung von Einzelveranstaltungen (zB Bälle, Konzerte und Clubbings) bei der AKM;
  • Regelmäßige Mitgliederinformation;
  • Kollektivvertrag für Musiker;
  • Gratisbon für eine AKM-freie Veranstaltung pro Jahr. 

Der Veranstalterverband Österreich führt weder Veranstaltungen durch noch werden Veranstaltungen vermittelt oder organisiert.